Silvester 2026/27Niedersachsen

Silvester in Hannover 2026/27

Auf einen Blick

2025/26 waren Mitführen und Zünden von Feuerwerk in der Innenstadt zwischen Opernplatz, Kröpcke, Steintor, Hauptbahnhof und Raschplatz in der Silvesternacht verboten; zwischen Raschplatz und Steintor gilt zudem rund um die Uhr eine Waffenverbotszone. Stadtbahnen fuhren ab 0:45 Uhr halbstündlich, am Mittag läuft der Silvesterlauf am Maschsee.

Böllerverbot
Regeln von 2025/26 gezeigt
Feuerwerk kaufen
29.12. bis 31.12.
Bus und Bahn
Angaben von 2025/26
Silvesterlauf
2 Läufe

Feuerwerk und Aussichtspunkte

Ein offizielles Feuerwerk oder empfohlene Aussichtspunkte hat Hannover bisher nicht angekündigt. Wir ergänzen sie, sobald die Stadt sie nennt.

Veranstaltungen an Silvester

Für Hannover sind noch keine öffentlichen Silvesterveranstaltungen für 2026/27 bekannt.

Bus und Bahn in der Silvesternacht

2025/26 galt am Silvestertag der Samstagsfahrplan. Ab etwa 0:45 Uhr fuhren alle Stadtbahnlinien bis 4:45 Uhr halbstündlich ab Stadtmitte mit Treffpunkt Kröpcke, dazu mehrere Stadtbuslinien im 30-Minuten-Takt. Angaben von 2025/26 ÜSTRA

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Böllerverbot in Hannover

Regeln von 2025/26 gezeigt

Hannover hatte 2025/26 eine Verbotszone für Feuerwerk; die Regeln für 2026/27 erscheinen voraussichtlich um den 18. Dezember 2026.

Regeln von 2025/26, die Regeln für 2026/27 erscheinen voraussichtlich um den 18. Dezember 2026.

Innenstadt (City)

31.12., 20 Uhr bis 1.1., 3 Uhr2025/26

  • Mitführen und Abbrennen von F2 verboten: Mitführen und Verwenden von Feuerwerk der Kategorien F2 bis F4 und sonstiger Pyrotechnik verboten. Bußgeld in der Regel 200 Euro, im Einzelfall höher.
  • Bereich: Zwei Straßenachsen: vom Opernplatz über Kröpcke und Georgstraße bis zum Steintor mit Münzstraße, Teil der Goseriede und Einmündung Kurt-Schumacher-Straße; dazu Karmarschstraße bis Platz der Weltausstellung, Bahnhofstraße, Ernst-August-Platz und Raschplatz
  • Grenzen: Opernplatz, Kröpcke, Georgstraße, Steintor, Münzstraße, Goseriede, Kurt-Schumacher-Straße, Karmarschstraße, Platz der Weltausstellung, Bahnhofstraße, Ernst-August-Platz und Raschplatz

Offizieller Plan der Verbotszone

Grundlage: Regelung von 2025/26 (Landeshauptstadt Hannover (Ordnungsbehörde) mit Polizeidirektion Hannover), vom 18. Dezember 2025.

Bußgeld: Laut Stadt in der Regel 200 Euro, je nach Fall auch mehr; gesetzlicher Rahmen bis 50.000 Euro

Stand: 6. Oktober 2026

Weitere Regeln in der Silvesternacht

  • Waffenverbotszone zwischen Raschplatz und Steintor rund um die Uhr; verboten ist auch das griffbereite Mitführen gefährlicher Gegenstände, dazu kann Feuerwerk zählen, das dann auch außerhalb der Verbotszeit sichergestellt wird
  • Am Rand der Verbotszone stehen am Silvestertag Container zur Abgabe von Feuerwerk

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Silvesterlauf in Hannover

Was bundesweit gilt

  • Verkauf von Silvesterfeuerwerk (Kategorie F2): 29.12. bis 31.12.2026.
  • Abbrennen ohne Erlaubnis nur am 31.12. und 1.1.2027, außerhalb der Verbotszonen.
  • Kategorie F2 ab 18 Jahren, Kategorie F1 ab 12 Jahren.
  • Immer verboten in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäuser, Kinderheime, Altersheime, besonders brandempfindliche Gebäude und Anlagen (zum Beispiel Fachwerk- und Reetdachhäuser).

Verkaufstage, Kategorien und Regeln im Überblick

Häufige Fragen

Gibt es in Hannover ein Böllerverbot?

Hannover hatte 2025/26 eine Verbotszone für Feuerwerk; die Regeln für 2026/27 erscheinen voraussichtlich um den 18. Dezember 2026. Betroffen: Innenstadt (City).

Wann kann man in Hannover Feuerwerk kaufen?

Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 darf bundesweit vom 29.12. bis 31.12.2026 verkauft werden, auch in Hannover.

Fahren in Hannover an Silvester Busse und Bahnen?

2025/26 galt am Silvestertag der Samstagsfahrplan. Ab etwa 0:45 Uhr fuhren alle Stadtbahnlinien bis 4:45 Uhr halbstündlich ab Stadtmitte mit Treffpunkt Kröpcke, dazu mehrere Stadtbuslinien im 30-Minuten-Takt. (Angaben von 2025/26; der Fahrplan für die Silvesternacht erscheint meist im Dezember.)

Silvester in Niedersachsen

Quellen

Zuletzt geprüft am 6. Oktober 2026.

Wir übernehmen nur Angaben von offiziellen Quellen: Stadt, Polizei, Verkehrsbetrieb, Tourismusgesellschaft und Veranstalter. Verbotszonen und Fahrpläne ändern sich von Jahr zu Jahr; maßgeblich ist die Allgemeinverfügung der Stadt. Einen Fehler gefunden? Fehler melden