Silvester 2026/27Bayern

Silvester in München 2026/27

Auf einen Blick

2025/26 war Feuerwerk in der Altstadt-Fußgängerzone mit Marienplatz, Stachus und auf dem Viktualienmarkt in der Silvesternacht verboten, innerhalb des Mittleren Rings galt an beiden Tagen ein Böllerverbot und rund um den Tierpark Hellabrunn ein Feuerwerksverbot. Statt Feuerwerk gab es erstmals die Silvestermeile mit Lichtshow am Siegestor; die U-Bahn fuhr die ganze Nacht.

Böllerverbot
Regeln von 2025/26 gezeigt
Feuerwerk kaufen
29.12. bis 31.12.
Bus und Bahn
Angaben von 2025/26
Silvesterlauf
1 Lauf

Feuerwerk und Aussichtspunkte

Ein offizielles Feuerwerk oder empfohlene Aussichtspunkte hat München bisher nicht angekündigt. Wir ergänzen sie, sobald die Stadt sie nennt.

Veranstaltungen an Silvester

Mit „Termin 2025/26“ markierte Einträge fanden im letzten Jahr statt; der Termin für 2026/27 ist noch nicht bestätigt.

Bus und Bahn in der Silvesternacht

2025/26 fuhr die U-Bahn die ganze Nacht: bis etwa 1 Uhr alle 10 Minuten, bis etwa 2 Uhr meist alle 20 Minuten, danach Nachtnetz alle 30 Minuten. Nachtbusse und Nachttrams fuhren durchgehend alle 30 Minuten, teils alle 15 Minuten (N80 und N81 stündlich). Angaben von 2025/26 MVG

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Böllerverbot in München

Regeln von 2025/26 gezeigt

München hatte 2025/26 4 Verbotszonen für Feuerwerk; die Regeln für 2026/27 erscheinen voraussichtlich um den 10. Dezember 2026.

Regeln von 2025/26, die Regeln für 2026/27 erscheinen voraussichtlich um den 10. Dezember 2026.

Münchner Innenstadt (Fußgängerzone)

31.12., 21 Uhr bis 1.1., 2 Uhr2025/26

  • Mitführen und Abbrennen von F2 verboten: Mitführen und Abbrennen von Feuerwerk der Kategorien F2 bis F4 verboten; Wunderkerzen und andere F1-Artikel erlaubt. Anwohnende dürfen Feuerwerk zur eigenen Wohnung oder aus der Zone heraus tragen. Bußgeld bis 1.000 Euro.
  • Bereich: Fußgängerzone der Altstadt vom Karlsplatz (Stachus) über Neuhauser und Kaufingerstraße bis Marienplatz, dazu Rindermarkt, Rosenstraße, Weinstraße und Dienerstraße, jeweils bis zu den angrenzenden Gebäuden
  • Grenzen: Marienplatz, Rindermarkt, Rosenstraße, Fürstenfelder Straße, Kaufingerstraße, Neuhauser Straße, Karlsplatz (Stachus), Sonnenstraße, Weinstraße, Maffeistraße, Schrammerstraße, Dienerstraße und Hofgraben

Viktualienmarkt

31.12., 21 Uhr bis 1.1., 2 Uhr2025/26

  • Feuerwerk der Kategorie F2 verboten: Abbrennen von Feuerwerk der Kategorien F2 bis F4 auf dem Markt verboten. Bußgeld bis 2.500 Euro.
  • Bereich: Gesamtes Marktgelände des Viktualienmarkts laut Lageplan der Märkte München
  • Grenzen: Viktualienmarkt

Innerhalb des Mittleren Ringes (Umweltzone)

31.12. und 1.1., jeweils ganztägig2025/26

  • Nur Böller verboten, Raketen und Batterien erlaubt: Nur Böller und Knaller (F2 mit reiner Knallwirkung) sind an beiden Tagen ganztägig verboten. Raketen, Batterien und Fontänen bleiben erlaubt.
  • Bereich: Gesamtes Gebiet innerhalb des Mittleren Rings (Umweltzone)
  • Grenzen: Mittlerer Ring

Umkreis des Tierparks Hellabrunn

31.12. und 1.1., jeweils ganztägig2025/26

  • Feuerwerk der Kategorie F2 verboten: Abbrennen von Silvesterfeuerwerk (Kategorie F2) an beiden Tagen ganztägig verboten; die Zone ist beschildert.
  • Bereich: Tierpark Hellabrunn mit Schutzzone zwischen Brehmstraße im Norden, Lindenstraße und Willroiderstraße im Osten, Füllstraße im Süden und Isar-Wehrkanal im Westen; die Grenzstraßen selbst gehören nicht dazu
  • Grenzen: Brehmstraße, Schönstraße, Harlachinger Straße, Tauernstraße, Lindenstraße, Willroiderstraße, Füllstraße und Isar-Wehrkanal

Offizieller Plan der Verbotszone

Grundlage: Regelung von 2025/26 (Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat (Viktualienmarkt: Kommunalreferat, Märkte München)), vom 10. Dezember 2025.

Bußgeld: Altstadt bis 1.000 Euro, Viktualienmarkt bis 2.500 Euro, Mittlerer Ring und Hellabrunn bis 50.000 Euro (laut Amtsblatt 34/2025)

Stand: 6. Oktober 2026

Weitere Regeln in der Silvesternacht

  • Höfe der Residenz und Nymphenburger Schlosspark sind an Silvester nicht zugänglich (Bayerische Schlösserverwaltung); im Englischen Garten wird wegen Brandgefahr um Verzicht auf Feuerwerk gebeten

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Silvesterlauf in München

Was bundesweit gilt

  • Verkauf von Silvesterfeuerwerk (Kategorie F2): 29.12. bis 31.12.2026.
  • Abbrennen ohne Erlaubnis nur am 31.12. und 1.1.2027, außerhalb der Verbotszonen.
  • Kategorie F2 ab 18 Jahren, Kategorie F1 ab 12 Jahren.
  • Immer verboten in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäuser, Kinderheime, Altersheime, besonders brandempfindliche Gebäude und Anlagen (zum Beispiel Fachwerk- und Reetdachhäuser).

Verkaufstage, Kategorien und Regeln im Überblick

Häufige Fragen

Gibt es in München ein Böllerverbot?

München hatte 2025/26 4 Verbotszonen für Feuerwerk; die Regeln für 2026/27 erscheinen voraussichtlich um den 10. Dezember 2026. Betroffen: Münchner Innenstadt (Fußgängerzone), Viktualienmarkt, Innerhalb des Mittleren Ringes (Umweltzone), Umkreis des Tierparks Hellabrunn.

Wann kann man in München Feuerwerk kaufen?

Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 darf bundesweit vom 29.12. bis 31.12.2026 verkauft werden, auch in München.

Fahren in München an Silvester Busse und Bahnen?

2025/26 fuhr die U-Bahn die ganze Nacht: bis etwa 1 Uhr alle 10 Minuten, bis etwa 2 Uhr meist alle 20 Minuten, danach Nachtnetz alle 30 Minuten. Nachtbusse und Nachttrams fuhren durchgehend alle 30 Minuten, teils alle 15 Minuten (N80 und N81 stündlich). (Angaben von 2025/26; der Fahrplan für die Silvesternacht erscheint meist im Dezember.)

Silvester in Bayern

Quellen

Zuletzt geprüft am 6. Oktober 2026.

Wir übernehmen nur Angaben von offiziellen Quellen: Stadt, Polizei, Verkehrsbetrieb, Tourismusgesellschaft und Veranstalter. Verbotszonen und Fahrpläne ändern sich von Jahr zu Jahr; maßgeblich ist die Allgemeinverfügung der Stadt. Einen Fehler gefunden? Fehler melden