Silvester in Rostock 2026/27
Auf einen Blick
Neu ab 2026/27: An Rostocks Badestränden von Diedrichshagen und Warnemünde bis Markgrafenheide ist privates Feuerwerk laut neuer Strandsatzung auch an Silvester verboten. Böller durften zuletzt im Stadtgebiet nur von 16 bis 6 Uhr gezündet werden; am Neujahrsabend gibt es in Warnemünde traditionell das Turmleuchten mit Feuerwerk.
- Böllerverbot
- Regeln 2026/27 veröffentlicht
- Feuerwerk kaufen
- 29.12. bis 31.12.
- Bus und Bahn
- siehe unten
Feuerwerk und Aussichtspunkte
- Feuerwerk beim Warnemünder TurmleuchtenoffiziellLeuchtturm Warnemünde, 18 UhrAm Neujahrsabend (1.1.), nicht in der Silvesternacht. Zuletzt am 1.1.2026; der Veranstalter sucht im September 2026 Sponsoren, die Ausgabe 2027 ist noch nicht bestätigt.
Veranstaltungen an Silvester
- Donnerstag, 1. Januar 2026, 15 UhrTermin 2025/26Warnemünder TurmleuchtenLeuchtturm Warnemünde, Eintritt frei
Mit „Termin 2025/26“ markierte Einträge fanden im letzten Jahr statt; der Termin für 2026/27 ist noch nicht bestätigt.
Bus und Bahn in der Silvesternacht
Für die Silvesternacht 2025/26 war bei der RSAG keine eigene Meldung mehr online. RSAG
Wer nach Mitternacht nicht mehr nach Hause fahren will: Hotels in Rostock bei hotel.de. Anzeige
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Böllerverbot in Rostock
Regeln 2026/27 veröffentlicht
Rostock hat für 2026/27 eine Verbotszone für Feuerwerk festgelegt.
Badestrand (Teil A und Teil B der Strandsatzung)
31.12. und 1.1., jeweils ganztägig
- Feuerwerk der Kategorie F2 verboten: Pyrotechnik am Strand ganzjährig nur mit schriftlicher Erlaubnis, ausdrücklich auch an Silvester und Neujahr; F1 ausgenommen. Am Naturstrand Rostocker Heide (Teil B) ganz verboten. Satzung ohne Befristung.
- Bereich: Gesamter Badestrand von Geinitzort (Strandzugang 40) bis zur Westmole Warnemünde, von Hohe Düne (Strandzugang 2) bis Markgrafenheide und der Naturstrand der Rostocker Heide bis zur Stadtgrenze, inklusive Dünen und Buhnen
- Grenzen: Strandzugang 40 (Geinitzort), Westmole Warnemünde, Strandzugang 2 (Hohe Düne), Strandzugang 34 (Markgrafenheide) und Wiedortschneide
Weitere Regeln in der Silvesternacht
- 2025/26: Böller (F2 mit reiner Knallwirkung) im ganzen Stadtgebiet nur 31.12. 16 Uhr bis 1.1. 6 Uhr erlaubt (jährliche Allgemeinverfügung, zuletzt vom 10.12.2025)
- 2025/26: Kein F2-Feuerwerk im Umkreis von 200 Metern um stroh- oder reetgedeckte Gebäude, Tankstellen, Tankanlagen und Stallungen
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Silvesterlauf in Rostock
Für Rostock ist uns kein Silvesterlauf bekannt. Alle Silvesterläufe
Was bundesweit gilt
- Verkauf von Silvesterfeuerwerk (Kategorie F2): 29.12. bis 31.12.2026.
- Abbrennen ohne Erlaubnis nur am 31.12. und 1.1.2027, außerhalb der Verbotszonen.
- Kategorie F2 ab 18 Jahren, Kategorie F1 ab 12 Jahren.
- Immer verboten in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäuser, Kinderheime, Altersheime, besonders brandempfindliche Gebäude und Anlagen (zum Beispiel Fachwerk- und Reetdachhäuser).
Häufige Fragen
Gibt es in Rostock ein Böllerverbot?
Rostock hat für 2026/27 eine Verbotszone für Feuerwerk festgelegt. Betroffen: Badestrand (Teil A und Teil B der Strandsatzung).
Wann kann man in Rostock Feuerwerk kaufen?
Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 darf bundesweit vom 29.12. bis 31.12.2026 verkauft werden, auch in Rostock.
Fahren in Rostock an Silvester Busse und Bahnen?
Für die Silvesternacht 2025/26 war bei der RSAG keine eigene Meldung mehr online.
Quellen
- Rathaus Rostock: Öffentliche Bekanntmachung der Strandsatzung (05.06.2026) (abgerufen am 6. Oktober 2026)
- Strandsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock vom 3. Juni 2026 (abgerufen am 6. Oktober 2026)
- Rathaus Rostock: Allgemeinverfügung Pyrotechnik 31.12.2025/1.1.2026 (10.12.2025) (abgerufen am 6. Oktober 2026)
- Warnemünder Turmleuchten: Fakten (abgerufen am 6. Oktober 2026)
- Allgemeinverfügung Pyrotechnik 31.12.2025/1.1.2026 (PDF, Scan) (abgerufen am 6. Oktober 2026)
- Warnemünder Turmleuchten: Sponsorensuche (22.9.2026) (abgerufen am 6. Oktober 2026)
Zuletzt geprüft am 6. Oktober 2026.
Wir übernehmen nur Angaben von offiziellen Quellen: Stadt, Polizei, Verkehrsbetrieb, Tourismusgesellschaft und Veranstalter. Verbotszonen und Fahrpläne ändern sich von Jahr zu Jahr; maßgeblich ist die Allgemeinverfügung der Stadt. Einen Fehler gefunden? Fehler melden